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Die Bestimmungen über die Anmeldung der MwSt-Position (Art. 35 Abs. 1 MwStG) sehen vor, dass auf der etwaigen Webseite des MwSt-Pflichtigen auch die MwSt-Nummer angeführt sein muss. Nachdem im zweiten Absatz der Hinweis auf die zusätzliche Angabe der Web-Anschrift nur im Falle von elektronischem Handel vorgesehen ist, war man bislang der Auffassung, dass auch die Angabepflicht der MwSt-Nummer auf ...
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