Bozen/Rom – Die Problematik ist bekannt. Während im europäischen Ausland – so auch in Tirol – die Wasserkraftwerke als strategisch eingestuft werden und die (befristete) Bewilligung zur Energieerzeugung unbürokratisch verlängert werden kann, gilt in Italien, dass Großkraftwerke mit einer jährlichen Nennleistung von über drei Megawatt nach Ablauf der Konzessionsfrist ausgeschrieben werden müssen, und zwar europaweit. Mit Blick auf das Jahr 2029, wenn 86 Prozent der Konzessionen in Italien verfallen, bemüht sich Rom daher um eine Lösung.
Die Entscheidung der Landesregierung
In der Zwischenzeit sind aber die Konzessionen für mehrere Alperia-Kraftwerke verfallen. Weil die Ausschreibung aber noch nicht erfolgt ist, hat die Landesregierung am Freitag die Konzessionen provisorisch verlängert, „um den Übergangszeitraum bis zur Neuvergabe der Konzessionen zu regeln“, heißt es in einer Aussendung des Landespresseamtes. Auf Vorschlag von Energielandesrat Peter Brunner wird Alperia offiziell aufgefordert, „die Anlagen zu denselben Bedingungen aus der abgelaufenen Konzession bis zum Zeitpunkt des Eintritts des neuen Konzessionärs weiterzuführen“, heißt es in einer Aussendung des Landespresseamtes. Betroffen sind die Alperia-Kraftwerke Bruneck, Waidbruck-Barbian, Naturns, Wiesen-Pfitsch, Marling, Graun und Prembach.
„Bis zur tatsächlichen Übernahme durch die neuen Konzessionäre ist es erforderlich, dass alle nötigen Maßnahmen für den ordnungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Wartung der Wasserkraftwerke und der zugehörigen Wasserspeicher weitergeführt werden“, wird Landesrat Brunner zitiert. Und weiter: „Nicht zuletzt geht es darum, die Kontinuität der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen sicherzustellen, die einen Beitrag zum Klimaschutz leistet.
Die Wasserkraftwerke Prembach, Bruneck, Waidbruck-Barbian, Naturns, Wiesen-Pfitsch, Marling und Graun haben laut Land insgesamt eine theoretische Jahresproduktion von 1.099 Gigawattstunden Strom, das entspricht rund 13 Prozent der in Südtirol erzeugten Bruttostrommenge.
Die Entscheidung der Regierung
Eines ist die Stromerzeugung, etwas anderes die Stromverteilung. Dazu hat der Ministerrat eine Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut verabschiedet. Dank dieser Bestimmung darf Südtirol künftig Konzessionen für die Stromverteilung für 20 Jahre verlängern, wenn der Betreiber einen außerordentlichen Investitionsplan vorsieht. Wie dieser Investitionsplan aussehen soll, muss im Detail noch geklärt werden. Jedenfalls werden die Landesämter über die Konzessionsverlängerung entscheiden.
Dieser Text wurde am 9. Dezember aktualisiert und korrigiert.















