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Rom – Mit dem Stabilitätsgesetz wird unter anderem der MwSt-Satz für Holz-Pellets mit Wirkung 1. Jänner 2015 von früher 10 Prozent auf 22 Prozent erhöht (Ges. Nr. 160 Abs. 711). Die Änderung betrifft die Ziffer 98 der Tab. A/III MwStG; diese Tabelle enthält die Gegenstände und Leistungen mit dem verminderten MwSt-Satz von 10 Prozent. Im Einzelnen: Die Ziffer 98 betrifft Brennholz in Form von Rundl...
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