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Die Vorauszahlung kann - wie im Artikel auf dieser Seite erwähnt - auch mit Bezug auf die für 2008 erwartete Steuerschuld berechnet werden, wenn sich daraus eine Verminderung der Vorauszahlung ergibt. Die Vorauszahlung darf aber im Nachhinein nicht weniger als 99 Prozent (natürliche Personen und Personengesellschaften) bzw. 100 Prozent (Kapitalgesellschaften) der tatsächlich für 2008 laut Steuerer...
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