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Die wichtigsten für die Arbeit auf Abruf zugelassenen Tätigkeiten sind: - Personal im Gastgewerbe (Kellner, Köche, Baristen, Rezeptions- und Büropersonal); - Alle Formen von Wärtern und Sicherheitsbeauftragten; - Personal von Betrieben zur Beförderung von Personen und Waren; - Personal von Krankenhäusern, Kliniken, Nervenheilanstalten (ausgenommen jene Arbeitnehmer, welche direkt die Kranken betre...
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