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Die wichtigsten für die Arbeit auf Abruf zugelassenen Tätigkeiten sind:
- Personal im Gastgewerbe (Kellner, Köche, Baristen, Rezeptions- und Büropersonal);
- Alle Formen von Wärtern und Sicherheitsbeauftragten;
- Personal von Betrieben zur Beförderung von Personen und Waren;
- Personal von Krankenhäusern, Kliniken, Nervenheilanstalten (ausgenommen jene Arbeitnehmer, welche direkt die Kranken betre...
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