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Rom – Zuweilen kommt es leider vor, dass Mitarbeiter:innen oder Arbeitgeber plötzlich versterben. In diesem Beitrag gehen wir darauf ein, was im Falle des Ablebens eines Arbeitnehmers bzw. einer Arbeitnehmerin zu beachten ist. Das Ableben bewirkt in erster Linie automatisch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Entsprechend ist dieser Umstand dem Arbeitsmarktservice (innerhalb von fünf Tagen) s...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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