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Wenn am 1. Mai die zehn Beitrittsländer vollwertige EU-Mitglieder werden, gilt auch in diesen Staaten prinzipiell das EU-Recht. Doch nicht alle Regelungen werden sofort übernommen, für einige Bereiche gibt es Übergangsfristen. Eine Reihe von Details sind zudem noch gar nicht geregelt. Die wichtigsten Veränderungen werden im Folgenden aufgezeigt.
Grenzkontrollen – EU-Bürger können sich frei in der ...
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