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Rom – Seit Jänner 2020 gilt bekanntlich eine Vermutungsregelung für die steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen, die mit der EU- Richtlinie Nr. 2018/1912 eingeführt worden sind. Es geht dabei um den Nachweis, dass die Gegenstände tatsächlich in das Bestimmungsland befördert worden sind, denn nur unter dieser Voraussetzung steht die Steuerbefreiung zu. Die Vermutungsregelung gilt zugunsten...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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