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Rom – In einer Auskunft an eine Südtiroler Privatperson geht es um die touristische Vermietung einer Wohnung über das Onlineportal Airbnb und um den Konflikt zwischen der Landes- und der staatlichen Gesetzgebung (Auskunft Nr. 373 vom 10. September 2019). Die Anfrage betrifft im Einzelnen die Anwendung der Einheitssteuer (cedolare secca) von 21 Prozent für die Einnahmen aus kurzzeitigen Mieten, sow...
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