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Rom/Bozen – Ursprünglich galt die Vereinbarkeit des Bezugs von Lohnausgleichs- und sonstigen Unterstützungsgeldern nur bis Ende 2013. Dies soll nun bei der Umwandlung des Dekretes „Milleproroghe“ (Nr. 150/2013) in ein ordentliches Gesetz geändert werden. Die entsprechende, im Artikel 8, Absatz 3ter, enthaltene Bestimmung über die auch für 2014 geltende Vereinbarkeit von Lohnausgleichsgeldern mit d...
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