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Rom – Im Krisenjahr 2009 wurde die Möglichkeit vorgesehen, auch Bezieher von Lohnausgleichs- und Unterstützungsgeldern mit dem so genannten Voucher-System geringfügig zu beschäftigen. Diese Regelung ist dann mit dem Finanzgesetz für 2010 auf das laufende Jahr ausgedehnt worden. Dafür gilt allerdings eine geringere Obergrenze von 4.000 Euro brutto, was wegen des Pauschalbeitrages zur Sozialversich...
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