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Vorverlegte Abgabefrist

DIE ERTRAGSBEZOGENE BEIHILFE – Will man den ausgleichenden Verlustbeitrag beantragen, hat man die Steuererklärung vorgezogen bis 10. September abzugeben. Derzeit kennt man noch nicht die Anspruchsberechtigten und so ist man in der Praxis gezwungen, die Erklärung für alle Unternehmen und Freiberufler vorzeitig abzugeben.

Walter Großmann von Walter Großmann
20. August 2021
in Steuern & Recht
Lesezeit: 2 mins read
(Quelle: Shutterstock.com)

(Quelle: Shutterstock.com)

Rom – Die zweite Unterstützungsverordnung (Art. 1 DL Nr. 73/2021) sieht unter anderem einen abschließenden oder ausgleichenden Verlustbeitrag vor, der als Parameter erstmals die Verminderung des wirtschaftlichen Ergebnisses des Geschäftsjahres 2020 gegenüber 2019 berücksichtigt. Die genaue Zielgruppe dieses Verlustbeitrages ist noch nicht bekannt. Laut den Ankündigungen in den parlamentarischen Di...

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Ausgabe 32-21, Seite 10

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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