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Rom – Mit der ersten Vereinfachungsverordnung aus dem Jahr 2014 (Dlgs. Nr. 175/2014) wurde die Meldepflicht der Absichtserklärungen mit Wirkung 2015 vom Lieferanten auf den interessierten Kunden (nachhaltiges Ausfuhrunternehmen) verlagert, der nun vorab die Absichtserklärung der Einnahmenagentur zu melden hat. Der Kunde hat nur mehr zu prüfen, ob die Meldung tatsächlich an die Einnahmenagentur ver...
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