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Bozen/Rom – Der Staat fördert die ergänzende Rentenvorsorge seit Jahren, indem dafür getätigte Aufwendungen im Ausmaß von bis zu 5.164 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. Die Vorteile sind dabei umso größer, je höher das Einkommen ist. Wer im Spitzensteuersatz von 43 Prozent liegt, der ab 75.000 Euro erhoben wird, spart bei einer Einzahlung in einen ergänzenden Rentenfonds von 5...
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