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Rom – Mit dem Haushaltsgesetz 2017 (Ges. Nr. 232/2016) sind bekanntlich wesentliche Einschränkungen bei der Eigenkapitalförderung ACE eingeführt worden. Unter anderem: Der für 2016 vorgesehene figurative Satz für die Eigenkapitalverzinsung wurde von 4,75 Prozent auf 2,3 Prozent (2017) bzw. auf 2,7 (2018) herabgesetzt; bereits rückwirkend für 2016 sind die Erhöhungen im Eigenkapital für den Betrag ...
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