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Das Finanzgesetz 2004 führt für die Unternehmen unter anderem wieder die Möglichkeit ein, das Anlagevermögen aufzuwerten (Art. 2 Abs. 25 Ges. Nr. 350/2003). Es handelt sich dabei um die Neuauflage des früheren Aufwertungsgesetzes aus dem Jahr 2000 (Ges. Nr. 342/2000). Sie kann im Jahresabschluss 2003 durchgeführt werden, und im Einzelnen materielle und immaterielle Anlagewerte betreffen, soweit si...
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