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Auch die Fragen über die Zwischenschaltung von Personen und die korrekte Zuordnung der Einkommen kann Gegenstand einer Anfrage an den Beirat für die Anwendung der Missbrauchbestimmungen sein (Art. 21 Abs. 9 Ges. Nr. 413/1991 in Verbindung mit Art. 37 Abs. 3 Dpr Nr. 600/1973). Doch es handelt sich um ein sehr kritisches Thema, von dem man besser die Finger lassen sollte, wenn der Sachverhalt nicht ...
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