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Die Begleitverordnung zum Finanzgesetz 2004 (Dl Nr. 269/2003) führt bekanntlich für die Jahre 2003 und 2004 die Möglichkeit eines Steuervergleichs im Voraus (concordato preventivo) ein. Es handelt sich um eine pauschalierte Steuerberechnung und Abfindung im Vorhinein, anhand der Eckdaten für die Steuerperiode 2001 und der so genannten Branchenrichtwerte. Das Verfahren soll zu einer günstigeren Bes...
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