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Vorteile bei Aufwertung

ÜBERLEGUNGEN FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS – Für Anlagegüter, die nur mehr einen geringen Restbuchwert aufweisen, aber noch einen Marktwert besitzen, kann sich die Aufwertung auszahlen. Dies insbesondere dann, wenn der Aufwertungsbetrag in nur wenigen Jahren zurückgeholt werden kann.

Walter Großmann von Walter Großmann
12. April 2019
in Steuern & Recht
Lesezeit: 3 mins read

Rom – Das Haushaltsgesetz 2019 hat bekanntlich wieder die Möglichkeit vorgesehen, im Jahresabschluss 2018 eine Aufwertung der Unternehmensgüter vorzunehmen (Art. 1 Abs. 940-950 Ges, Nr. 145/2018). Wir haben darüber bereits in der Ausgabe vom 22. März 2019 berichtet. Die Zentralkammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater hat dazu auch ein Arbeitspapier veröffentlicht (Documento interpretativo 5)...

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Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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