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Die in den letzten Jahren vorgesehenen Investitionsbeihilfen sind auch jetzt noch in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Unternehmen und Freiberufler, die im Jahr 2003 Investitionsgüter veräußert haben, die in den Jahren 2001 und 2002 unter Anwendung von steuerlichen Investitionsbeihilfen erworben worden sind. Man hat dann entweder die damalige Beihilfe neu zu berech...
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