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Die Finanzverwaltung hat mit einem umfangreichen Rundschreiben (Nr. 36/E vom 31. Mai 2007) die mit dem Haushaltsgesetz 2007 eingeführten Steuerabsetzbeträge für Energiesparmaßnahmen behandelt. Es ist diesbezüglich keine vorherige Mitteilung an die Steuerdienststelle Pescara notwendig. Der Steuerabsetzbetrag gilt auch für die Unternehmen. Die Maßnahmen dürfen immer nur bestehende Gebäude betreffen....
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