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Rom – Bei einem nichtansässigen Unternehmen mit einer festen Niederlassung in Italien werden alle Umsätze und Transaktionen von der Niederlassung attrahiert. Sie müssen also über die MwSt-Position der Niederlassung abgewickelt werden. Dies betrifft insbesondere die Erwerbe des Stammhauses, die von diesem in Italien direkt durchgeführt werden. Das Stammhaus ist also nicht berechtigt, die entspreche...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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Italien
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