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Vorsteuerabzug: Nur für die geschuldete Steuer

VORSTEUERABZUG – Wird in der Eingangsrechnung eine höhere MwSt als die tatsächlich für den betreffenden Umsatz geschuldete Steuer abgerechnet, ist die entsprechende Vorsteuer für den übersteigenden Betrag nicht abzugsfähig. Die Erstattung muss gegenüber dem Lieferanten beantragt werden.

Walter Großmann von Walter Großmann
12. Juli 2024
in Steuern & Recht
Lesezeit: 4 mins read

Die fehlerhafte Berechnung der MwSt stellt kein „Kavaliersdelikt“ mehr dar. (Foto: Shutterstock / Andrey_Popov)

Rom – Die gesetzesvertretende Verordnung über die Reform der Verwaltungsstrafen (Dlgs Nr. 87 vom 14. Juni 2024) ist am 28. Juni veröffentlicht worden. Die Neuerungen in Bezug auf die Finanzstrafvergehen sind mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten und sie können, nach der sogenannten Vorteilsklausel (favor rei), auch rückwirkend angewandt werden, falls für den Steuerpflichtigen günstiger. Die Neu...

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Ausgabe 27-24, Seite 9

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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