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Rom – Die Grundsätze der MwSt-System-Richtlinie überwiegen gegenüber den nationalen Bestimmungen, die im Frühjahr des letzten Jahres die Fristen für den Vorsteuerabzug stark eingeschränkt haben (DL Nr. 50/2017); und die im Jänner 2018 erteilten Anleitungen der Einnahmenagentur (Rundschr. Nr. 1/E vom 17. Jänner 2018) entsprechen der ständigen Rechtsprechung des EuGH. Dies sind die Schlussfolgerunge...
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