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Rom – Ein italienisches Unternehmen erwirbt Waren über ein Konsignationslager von einem Lieferanten aus Großbritannien. Bislang galt die in Konsignation erhaltene Ware unter Steueraussetzung, und der innergemeinschaftliche Erwerb erfolgte erst bei der Entnahme. Durch den Brexit ändert sich der Sachverhalt, und die Ware muss bei der Einfuhr auf jeden Fall verzollt und die Einfuhrumsatzsteuer abgefü...
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