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Rom – Seit Oktober 2024 werden die Vorabentscheidungsverfahren über das Mehrwertsteuersystem vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) an das Gericht der Europäischen Union (EuG) übertragen. Es besteht allerdings eine Rückverweisungsklausel: Stellt das EuG bei der Bearbeitung eines Falles fest, dass die Sache eine Grundsatzentscheidung verlangt, die die Einheit oder Kohärenz des Unionsrechts berühren kö...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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