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Rom – In einer kürzlich veröffentlichten Auskunft (Nr. 584 vom 14. September 2021) behandelt die Einnahmenagentur das Recht auf Vorsteuerabzug und Erstattung für die Anlaufkosten. Man bestätigt grundsätzlich den Erstattungsanspruch, auch wenn noch kein Ausgangsumsatz getätigt wurde. Es muss aber ein direkter Zusammenhang mit der geplanten Tätigkeit bzw. eine betriebliche Zugehörigkeit bestehen, d...
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