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Vorsicht, Schnellfahren mit dem Firmenauto kann teuer werden

ARBEITNEHMERPFLICHTEN – Der Kassationsgerichtshof hat letzthin zwei interessante Urteile zur Sicherheit am Arbeitsplatz gefällt. Sie betreffen die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sowie die arbeitsmedizinischen Eignungsvisiten nach mehr als 60-tägiger Abwesenheit.

Josef Tschöll von Josef Tschöll
18. November 2022
in Arbeitsrecht, Steuern & Recht
Lesezeit: 3 mins read

Bei einem abnormen Verhalten lehnt das Inail die Einstufung als Arbeitsunfall ab (Foto: Shutterstock)

Rom – Im Bereich der Sicherheit am Arbeitsplatz gibt es vor allem für Arbeitgeber viele Auflagen und Haftungsrisiken, die nicht unterschätzt werden dürfen. Bei einem abnormen und nicht korrekten Verhalten des Arbeitnehmers scheinen die Richter allerdings gleich streng zu urteilen. Nachfolgend zwei jüngst entschiedene Fälle.
Hohe Geschwindigkeit und Drogeneinfluss
In der Ausführung des Arbeitsverhä...

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Ausgabe 44-22, Seite 15

Josef Tschöll

Josef Tschöll

Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.

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