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Bis nächsten Dienstag, 30. November ist die zweite Rate der Vorauszahlung für die Steuerperiode 2004 zu leisten. Dies gilt im Wesentlichen für natürliche Personen, Einzelunternehmen, Freiberufler und Personengesellschaften. Für Kapitalgesellschaften und andere Körperschaften gilt diese Frist nur dann, wenn die Steuerperiode mit dem Kalenderjahr übereinstimmt; andernfalls ist die zweite Rate bis En...
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