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Rom – Mit einer Verordnung im Sommer des vergangenen Jahres (DL Nr. 59/2019) ist der 2017 eingeführte, sogenannte Werbebonus als endgültige Förderung auch für die Folgejahre bestätigt worden, die folglich auch für 2020 anwendbar ist. Die geltenden Bestimmungen sind in der nachstehenden Verordnung aus dem Jahr 2017 enthalten (Art. 57-bis DL Nr. 50/2017 in geltender Fassung). Der Bonus beträgt 75 Pr...
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