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Rom – Vergangene Woche hat die Einnahmenagentur mit einer Verordnung des Direktors die Vorlage der Bescheinigung erlassen, welche den steuerlichen Leumund der Auftragnehmer und Subunternehmen bestätigt und so die Befreiung von den neuen Einschränkungen bei den Lohnsteuern ermöglicht (Verordnung Nr. 54730/2020 vom 6. Februar 2020). Die Verordnung enthält die Modalitäten über die Besorgung der Besch...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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