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Rom – Die Decke war schließlich doch zu kurz! Die von der Regierung als ständige Regelung geplante Erhöhung der Steuerabsetzbeträge für unselbstständige Arbeitnehmen mit einem Jahreseinkommen von bis zu 24.000 Euro wird vorerst nur für 2014 vorgesehen; die Erhöhung für die Folgejahre soll mit dem Haushaltsgesetz 2015 eingeführt werden.
Die Regierung hat letzten Freitag die angekündigte Eilverordnu...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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