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Bozen/Rom – Vorerst gibt es drei zentrale Neuerungen. Ausdehnung der unbegründeten Zeitverträge auf drei Jahre – Wie berichtet, können zeitlich begrenzte Arbeitsverträge ohne Angabe von Begründungen für eine Höchstlaufzeit von drei Jahren abgeschlossen werden (bisher nur für maximal ein Jahr). Und es sind – innerhalb dieser Höchstlaufzeit von 36 Monaten – bis zu acht Verlängerungen ohne irgendwelc...
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