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Rom - Mit der Sommerverordnung ist die Mö;glichkeit vorgesehen worden, etwaige Erhebungsprotokolle und Vorhaltungen der Finanzwache und Steuerämter durch vorbehaltlose Zustimmung abzufinden. Die Verwaltungsstrafen kö;nnen dann auf ein Achtel vermindert werden (vgl. die Ausführungen in der SWZ vom 5. September 2008). Dazu ist letzte Woche die Durchführungsverordnung mit dem Vordruck für die entspre...
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