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Rom – Die Erhöhung des MwSt-Regelsatzes von 20 auf 21 Prozent wirkt
sich auch auf die amtlichen Vordrucke aus. Der erste Handlungsbedarf
ergibt sich für den vierteljährlichen Erstattungsantrag für das
MwSt-Guthaben des Quartals Juli – September 2011: Ab 17. September können
sich Eingangs- und Ausgangsumsätze mit 21 Prozent ergeben haben, für die
aber im Vordruck keine eigene Zeile vorgesehen ist.
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