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Rom – Bis 18. März 2024 ist der Vordruck CUPE für die 2023 ausgezahlten Dividenden und anderen Kapitalerträge den Vergütungsempfängern auszuhändigen. Im Unterschied zur CU-Bestätigung ist keine elektronische Versendung notwendig. Nicht erforderlich ist der Vordruck für die Dividenden, die der Abgeltungssteuer unterliegen (26 Prozent). Ein Sonderfall betrifft die bis 2017 erwirtschafteten Gewinne m...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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