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Rom – Unternehmen und Freiberufler mit chronischen MwSt-Guthaben können bekanntlich unter bestimmten Voraussetzungen vierteljährlich für das in der Periode angefallene Guthaben die Erstattung oder die Verrechnung mit anderen geschuldeten Steuern verlangen (Art. 38-bis in Verbindung mit Art. 30 MwStG). Dazu ist ein Antrag auf eigenem Vordruck (Mod. IVA TR) zu stellen, der 2005 in einheitlicher Form...
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