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Rom – Der Vordruck 770 mit der Erklärung der für 2010 einbehaltenen Lohn- und Quellensteuern ist im Allgemeinen bis 31. Juli elektronisch zu versenden. Man unterscheidet dabei zwischen dem vereinfachten Vordruck 770/S (für Löhne, Honorare und Provisionen) und dem ordentlichen Vordruck 770/O (hauptsächlich Kapitalerträge). Für 2011 ergibt sich aufgrund des Wochenendes zum 31. Juli eine besondere te...
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