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Rom - Die vom Auftraggeber an den Auftragnehmer bzw. an das ausführende Unternehmen gezahlten Zusatzvergütungen, die aufgrund der Vorbehalte und nach einem Schiedsverfahren geleistet werden, unterliegen der MwSt. Das Steueramt hat auf den Betrag laut Schiedsverfahren die Registersteuer verlangt. Im Steuerstreitverfahren hat die regionale Steuerkommission Latium (2. Grad) entschieden, dass hier die...
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