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Rom – Mit der Saldozahlung der Einkommensteuern (IRPEF und IRES) sowie der Wertschöpfungssteuer IRAP für die Steuerperiode 2025 ist auch die erste Vorauszahlung für 2026 zu leisten. Dies hat in der Regel bis 30. Juni zu erfolgen, vorbehaltlich des Aufschubs bis 20. Juli für Unternehmen und Freiberufler, die den Zuverlässigkeitsindizes ISA unterliegen (vgl. den getrennten Beitrag in dieser Ausgabe)...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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