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Rom – Bis nächsten Montag, 2. Dezember 2024, ist für die Steuerperiode 2024 die zweite Vorauszahlung für die Ertragssteuern Irpef und Ires, für die Wertschöpfungssteuer Irap und die Vermögenssteuern Ivie und Ivafe (für Immobilien und Finanzvermögen im Ausland) sowie für die Rentenbeiträge der Handwerker und Kaufleute zu entrichten. Zusätzlich geschuldet sind auch die Ersatzsteuern für die pauschal...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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