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Rom – Die bisherigen Erleichterungen für die denkmalgeschützten Gebäude sind bekanntlich abgeschafft worden. Ab 2012 erfolgt die Besteuerung für die selbst genutzten und die leer stehenden Liegenschaften auf der Grundlage des effektiven aufgewerteten Katasterertrages, vermindert um 50 Prozent. Bei den natürlichen Personen wird hier die Irpef durch die IMU abgegolten. Für die vermieteten Gebäude er...
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