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Rom – Bis Donnerstag, 30. November 2023, ist für die Steuerperiode 2023 die zweite Vorauszahlung für die Ertragsteuern Irpef und Ires, für die Wertschöpfungssteuer Irap sowie für die Vermögenssteuern (für Immobilien und Finanzvermögen im Ausland) und die Rentenbeiträge der Handwerker und Kaufleute zu entrichten. Zusätzlich geschuldet sind auch die Ersatzsteuern für die pauschalierten Unternehmen s...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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