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Dazu sind inzwischen noch Rundschreiben vom Arbeitsministerium und vom INPS/NISF herausgekommen, auf welche wir im Folgenden kurz eingehen. Berechtigte und Ausgeschlossene – Das Rundschreiben des Arbeitsministerium zählt – nach einer Übersicht über die neuen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 243/2004 – genau jene Arbeitnehmerkategorien auf, die – da sie öffentlich Angestellte sind – nicht in den Genus...
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