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Rom – Die Vorschrift für Unternehmen, die Arbeiten im Wert von mehr als 516.000 Euro übernehmen, für welche der Superbonus oder andere Steuerabsetzbeträge vorgesehen sind, hat rückwirkende Geltung. Dies gilt insbesondere für die Verträge, die nach dem 21. Mai 2022 unterzeichnet wurden (Inkrafttreten der Bestimmung).
In einer FAQ vom 17. Februar 2023 bestätigt die Einnahmenagentur, dass die Unterne...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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