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Bozen - Wie die SWZ seinerzeit berichtet hat, besteht seit dem 1. September 2012 bei Beschäftigung von Mitarbeitern mit Verträgen von Arbeit auf Abruf die Pflicht, vor dem Beginn eines „Abrufes“ eine Meldung an das provinziale Amt für Arbeitsmarktbeobachtung zu machen. Dafür gab und gibt es den Vordruck „Job-on-call.doc.“ Die Meldung konnte bis zum Jahresende 2012 auch per Fax gemacht werden, was...
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