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Rom – Mit Verordnung des Direktors der Einnahmenagentur vom 9. April 2025 ist der Vordruck für den Vorab-Vergleich für die Jahre 2025–2026 veröffentlicht worden. Er betrifft also nicht die Steuerpflichtigen, welche letztes Jahr dem derzeit laufenden Vorab-Vergleich für die Jahre 2024–2025 zugestimmt haben. Für Letztere besteht demnach kein Handlungsbedarf.
Der neue Vordruck entspricht im Wesentlic...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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