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Rom – Für Unternehmen und Freiberufler, welche den Zuverlässigkeitsindizes Isa unterliegen, ist bekanntlich die Möglichkeit des zweijährigen Vorab-Vergleichs für die Jahre 2024–2025 vorgesehen worden. Für die Pauschalbesteuerten gilt der mögliche Vorab-Vergleich beschränkt für das Jahr 2024. Die entsprechenden Bestimmungen sind im Laufe des Jahres mehrfach geändert worden. Unter anderem wurden eig...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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