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Rom – Die Kleinunternehmen und Freiberufler, welche bis 30. September 2025 für den zweijährigen Vorab-Vergleich für die Jahre 2025-2026 optiert und die Zuverlässigkeits-Indizes angewandt haben, können für die noch offenen Steuerperioden eine günstige, besondere freiwillige Berichtigung (oder Steuernachlass) beanspruchen. Die entsprechende Ersatzsteuer (bzw. die erste Rate) ist spätestens bis 15. ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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