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Rom – Die angekündigten Änderungen und Verbesserungen zum zweijährigen Vorab-Vergleich (oder Konkordat) sind nun mit der sogenannten Korrekturverordnung (Art. 4 Dlgs Nr. 108/2024) endgültig geworden. Die Neuerungen ändern den ursprünglichen Text des Vorab-Vergleichs, der bereits mit der im Februar erlassenen gesetzesvertretenden Verordnung eingeführt wurde (Art. 6-38 Dlgs Nr. 13/2024). Es handelt ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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